Unterhaltsvollstreckung

Unterhaltsvollstreckung

Sie haben einen Unterhaltstitel vom Gericht oder Jugendamt?
Ihr Ex-Partner zahlt keinen Kindes- oder Trennungsunterhalt?
Der Ihnen zugesprochene Zugewinnausgleich wird nicht gezahlt?

Wir sind schneller als die meisten Rechtsanwälte, da wir im Bereich der Zwangsvollstreckung hochspezialisiert und effektiv arbeiten

und uns nicht streitigen Gerichtsverfahren widmen. Wir sind Ihr Ansprechpartner, sobald Sie eine vollstreckbare Entscheidung vorliegen haben.

Unter anderem leiten wir folgende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Ermittlungen ein

  • gütliche Einigung gem. § 802 b ZPO
  • Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 802 c, d ZPO
  • Erzwingungshaft bis zu 6 Monate gem. § 802 g, j ZPO
  • Vorpfändungen gem. § 845 ZPO
  • Auskünfte bei der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 1 ZPO
  • Auskünfte beim Bundeszentralamt für Steuern gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 2 ZPO
  • Auskünfte beim Kraftfahrtbundesamt gem. § 802 l Abs. 1 Nr. 3 ZPO
  • Pfändung in das bewegliche Vermögen gem. § 803 ZPO
  • Vollstreckung mit richterlicher Durchsuchungsanordnung zur Unzeit gem. § 758a ZPO
  • und vieles mehr….

 

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Pfändungs – und Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Möglichkeiten für ein bestmögliches Ergebnis.