gerichtliches Inkassoverfahren

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gerichtliches Inkassoverfahren

Das gerichtliche Inkassoverfahren wird nach erfolglosem vorgerichtlichen Inkassoverfahren bundesweit durch das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren im höchsten Ausbaugrad 127 durchgeführt.

Wir versenden, erhalten, verarbeiten und beantworten sämtliche Nachrichten elektronisch, dazu zählen unter anderem

  • Kosten-/Erlassnachricht zum Mahnbescheid
  • Zustellungs-/Nichtzustellungsnachricht zum Mahnbescheid
  • Kosten-/Erlassnachricht zum Vollstreckungsbescheid
  • Widerspruchsnachricht
  • Zustellungs-/Nichtzustellungsnachricht zum Vollstreckungsbescheid
  • Abgabenachricht
  • Monierungen zu allen Antragsarten


Dies garantiert eine zügige, effektive und reibungslose Abwicklung der Mahnverfahren und führt zu einem erheblichen Zeitvorteil für unseren Auftraggeber.

Bei streitigen Verfahren nach Widerspruch oder Einspruch verfügen wir über eine Anzahl von ausgesuchten Vertragsanwälten, die je nach Fachgebiet in Abstimmung mit dem Gläubiger bevollmächtigt werden. Kurze Wege und in der Vergangenheit bewährte Übergänge in die einzelnen Schritte führen auch hier zu einer reibungslosen und schnellstmöglichen Durchsetzung und  Realisierung der erstrittenen Ansprüche.